AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jeder durch den Verkäufer abgeschlossene Verkaufskontrakt unterliegt den nachstehenden Bedingungen:

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit Sie Waren in der Schneiderei Basel Tailors GmbH anfertigen oder ändern lassen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden auf Seiten des Dienstleisters nicht anerkannt und ihnen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen dieser Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, sofern diese ausdrücklich schriftlich mit dem Dienstleister vereinbart und eingewilligt sind.

2. Dienstleistungsvertrag kommt zustanden mit:

Basel Tailors GmbH.
Inhaberin: Rosa Torres Prado
Blumenrain 14
CH- 4051 Basel

3. Vertragsabschluss

3.1.   Aufträge werden von uns persönlich angenommen. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch durch den Kunden oder bei Massanfertigung. Es gilt bei der Offerten-Preisangabe Punkt 3.1. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3.2.   Mit Abgabe der Ware vom Kunden an den Dienstleister entsteht ein mündlicher Vertrag, dieser ersetzt den schriftlichen. Es ist keine weitere Bestätigung notwendig.

4. Preise und Preisänderungen

4.1.   Die genannten Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Es sind lediglich Angaben zum Preisspiegel, je nach Aufwand und Art der Änderung können diese von dem angegebenen Preis abweichen. Unsere Preise verstehen sich exkl. MwSt.

5. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

5.1.   Der Kaufpreis inklusive sämtlicher Kosten ist ab Rechnungslegung/ Abholung (Übergabe) der Ware fällig.
5.2.   Die Zahlungen sind rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu leisten, solange nicht ausdrücklich ein anderer Zahlungsmodus vereinbart wird.
5.3.   bei Massanfertigung ist die erste Hälfte vor Beginn der Näharbeiten zu bezahlen, die andere Hälfte bei Abholung oder per Rechnung innert 14 Tagen netto/netto zahlbar. Unberechtigte Abzüge aller Art werden nachgefordert.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1.   Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass die übergebene Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung das Eigentum der Schneiderei Basel Tailors GmbH bleibt. Der Käufer anerkennt diesen Eigentumsvorbehalt und ermächtigt die Schneiderei Basel Tailors GmbH, jegliche Schritte zu unternehmen, welche sie zur Aufrechterhaltung ihrer Rechte als nötig erachtet.
6.2.   Abholung: Die Abholung der zur Änderung übergebenen Ware erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss (Übergabe der Ware an den Dienstleister). In der Regel dauert eine Änderung maximal 7 Tage, dieser Wert ist abhängig von den jeweiligen Kundenaufträgen und der Saison. Hiervon abweichend sind aufwendigere Arbeiten wie beispielsweise Brautmode. Die jeweiligen Änderungszeiten sind separat zu erfragen. Wird die erste Frist nicht eingehalten, werden die Waren weitere drei Monate aufbewahrt. Diese Fristbegrenzung benötigt keine weitere Aufforderung an den Kunden.
6.3.   Werden die zu Änderung übergebenen Kleidungsstücke und ähnliches nicht innerhalb der maximalen Frist von sechs Monaten ab Übergabedatum an die Schneiderei Basel Tailors GmbH, vom Kunden abgeholt und bezahlt, gehen sie in den Besitz des Dienstleisters über. Der Kunde verwirkt mit verstreichen der angegebenen Frist sein Recht auf die Ware oder andere Leistungen sowie ein Recht auf Schadenersatz. Diese Frist kann nur unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt/ verlängert werden. Dieses bedarf allerdings eine vorherige Absprache. Bei Waren wie Brautkleidern, die oftmals eine verlängerte Frist haben, werden weitere drei Monate zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf gelten die selben Bedingungen.

7. Prüfpflicht

7.1.   Der Käufer verpflichtet sich, die Beschaffenheit der empfangenen Waren sofort zu prüfen. Beanstandungen sind dem Verkäufer bei Übergabe der Ware sofort zu melden. Nachträgliche Beanstandungen können nicht gefordert werden. Die Schneiderei Basel Tailors GmbH behält sich jedoch vor selber zu entscheiden, was sie aus Kulanz für Ausbesserungen erbringt.

8. Gerichtsstand

8.1.   Der Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Basel Stadt.